Betriebsprüfungen sind bei Steuerpflichtigen (nicht ganz zu Unrecht) gefürchtet. Das Finanzamt kommt und untersucht alle steuerlichen Sachverhalte. Meistens findet es irgendwelche Fehler, gerade im formalen Bereich. Dies führt dann zu steuerlichen Nachzahlungen.
Steuer-Nachzahlungen können manchmal existenzbedrohend sein.
Wenn Sie im Umsatzsteuerbereich zum Beispiel nicht die formalen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug haben, werden Ihnen die schon beim Finanzamt geltend gemachten Vorsteuern nachträglich wieder aberkannt. Bei größeren Rechnungen können größere Nachzahlungen erfolgen.
Wenn Sie im Umsatzsteuerbereich zum Beispiel gemeint haben, im Ausland eine umsatzsteuerfreie Leistung zu erbringen, und die Leistung in Wirklichkeit der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist, dann ist aus der Summe der Umsätze für den geprüften Zeitraum (meistens vier Jahre) die Umsatzsteuer aus den Leistungen herauszurechnen und nachträglich ans Finanzamt abzuführen. Bei solchen Sachverhalten sind gesunde Unternehmen schon insolvent geworden.
Nachzahlungn bei Scheinselbständigkeit
Bei der Sozialversicherungsprüfung kann es sein, dass sogenannte freie Mitarbeiter oder gewerbliche Subunternehmer von der Behörde nicht als solche anerkannt werden. Die Behörde stellt vielmehr fest, dass Scheinselbständigkeit vorliegt.
Bei einem Subunternehmer, für den Sie vier Jahre lang in jedem Jahr 50.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (zusammen ca. 60.000,00 EUR x 4 = 240.000,00 EUR) bezahlt haben, könnte es sein, dass aus den EUR 240.000,00 ca. 40 % an Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen berechnet wird. Sie haben dann knapp EUR 100.000,00 an die Sozialversicherung abzuführen. Auch dies kann so manches kleine Unternehmen an den Rand des Ruins bringen.
Wie kann man sich dagegen schützen?
Zunächst einmal, indem Sie die entsprechenden Buchhaltungen von einem Steuerberater erledigen lassen, der für solche Probleme teilweise haften muss. Wenn er Sie darauf aufmerksam gemacht hat und Sie nichts geändert haben, ist er natürlich aus der Haftung draußen und Sie müssen alleine bezahlen.
Aber gegen viele solcher schlimmen Überraschungen nach Betriebsprüfungen hilft, die Betriebsprüfung richtig vorzubereiten.
Die Betriebsprüfung richtig vorbereiten
In der Vorbereitung einer Betriebsprüfung (durch Ihren Steuerberater oder durch einen sachverständigen Dritten, der sich mit so etwas auskennt, zum Beispiel durch uns) werden alle steuerrelevanten Unterlagen durchgegangen in Hinsicht auf Prüfungsrisiken, einzelne Sachfragen werden geklärt, eventuell gibt es auch noch Möglichkeiten, formale Fehler zu korrigieren. Dies erfordert etwas Aufwand, lohnt sich aber im Regelfall durch nur geringfügige Betriebsprüfungs-Mehrergebnisse.
Durchgeschaut werden zunächst Standarddinge, die jeder Betriebsprüfer prüft (liegen für alle Darlehenszahlungen Verträge vor, sind die Ausgangsrechnungen grundsätzlich richtig betreffend die Umsatzsteuer, sind die Bewirtungsrechnungen richtig ausgefüllt, ebenso die Geschenke an Betriebsfremde usw.)
Auf jeden Fall werden auch besondere Ausnahmesachverhalte (wenn sie wesentlich sind) sowie Verträge und Geschäfte mit nahestehenden Personen (Familie etc.) unter die Lupe genommen. Bei Unternehmen, bei denen nach der Lebenserfahrung nicht immer alle Einnahmen versteuert werden, wird nach Richtsätzen geprüft, ob denn die Umsätze stimmen können. Hinzuschätzungen an Gewinnen (die zusätzliche Ertragssteuern und Umsatzsteuern nach sich ziehen) sind nicht selten.